Ja, auch Wildtiere können erkranken. Ihnen mag das vielleicht weniger bewusst gewesen sein, aber durch die aktuelle Berichterstattung zur „Afrikanischen Schweinepest“ ist diese Tatsache stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt.
Die gute Nachricht ist: Die wenigsten Krankheiten der Wildtiere können auf den Menschen übertragen werden. Um diese seltenen Fälle ausschließen zu können, muss jedes geschossene Stück Wild zunächst vom Jäger auf sogenannte „bedenkliche Merkmale“ untersucht werden. Hierzu werden die inneren Organe einer Sichtkontrolle unterzogen. Krankheiten äussern sich üblicherweise zuerst an einer Veränderung von Milz, Leber, Niere oder Lunge.
Nur wenn diese Kontrolle ergibt, dass das Reh, das Wildschwein oder die Ente genusstauglich ist, kommt das Wildtier in den Verkehr.
Beim Wildschwein gibt es noch eine Besonderheit: Dieses wird zusätzlich noch auf „Trichinen“ untersucht, wie übrigens jedes Schwein, das von Menschen verzehrt werden soll. Hierfür entnimmt der Jäger an zwei genau definierten Stellen Proben des Muskelfleisches und übergibt diese einem vom Veterinäramt bestellten Tierarzt zur genaueren Untersuchung.
Ein weiteres Thema, was gerne durch die Presse geistert, ist die mögliche radioaktive Belastung, insbesondere von Wildschweinen. Das ist definitiv am Kaiserstuhl kein Thema. Regelmäßig wurde in den vergangenen Jahren immer wieder in Stichproben die Wildschweine vom Kaiserstuhl auf Radioaktivität geprüft. Das Untersuchungsergebnis war immer unterhalb der Nachweisgrenze.
Und zu guter Letzt: Bleibelastung von Wildfleisch. Auch das wurde immer wieder thematisiert, konkret, dass durch die Verwendung von bleihaltiger Munition das geschossene Wildbret belastet sei. Zwischenzeitlich müssen wir „bleifreie“ Munition verwenden, insofern kann durch den Schuss keine Bleikontamination entstehen. Ob die Gefahr für den Verbraucher durch Bleimunition wirklich so gross ist, wie behauptet wird, halten wir im Übrigen, nach den Erfahrungen von über einhundert Jahren bleihaltiger Munition und keiner nachweisbarer Folgeschäden, für fraglich.
Wir handhaben das bei uns im Revier übrigens sehr streng und auch sehr einfach: Wir verkaufen nur das Wild, dass wir auch selbst essen würden. Besteht nur der geringste Zweifel an der Genusstauglichkeit, wird das Stück entsorgt.
Sie erhalten von uns nur einwandfreies, sauberes Wildfleisch, dass auch nur innerhalb der Gemarkung transportiert wurde.