1. Bei einem Wildunfall: Unbedingt vor-Ort bleiben, die 110 anrufen und die Unfallstelle so genau wie irgendmöglich merken. Eine Ortsangabe „zwischen Ihringen und Bötzingen“ oder „zwischen Merzhausen und Sölden“ ist nachts zu ungenau! Bitte nicht noch 100 oder mehr Meter weiterfahren! An Ort und Stelle verbleiben! Möglichst nahe an der tatsächlichen Unfallstelle!

2. Unfallstelle absichern, Warndreieck, Warnblinkanlage anschalten!
3. Das Tier in keinem Fall anfassen oder streicheln oder in den Arm nehmen oder gar ins Auto laden! Es sind Wildtiere. Jede Berührung eines Menschen setzt das Tier unter zusätzlichen Stress. Aber das oben geschriebene habe ich alles schon erlebt. Ein Wildschwein „durfte“ lebend (!!!) sogar 2 km bis ins Dorf im Kofferraum eins Kombis, Kinder auf dem Rücksitz, mitfahren!Angefahrene und noch lebende Rehe, WIldschweine, Füchse oder Dachse können sehr unangenehm werden und stellen eine Gefahr dar! Auch ein Reh kann schwere Verletzungen durch Schlagen mit den Beinen verursachen!
4. WARTEN ! Auf die Polizei und/oder den Jäger WARTEN. In keinem Fall die Unfallstelle verlassen! Nochmal: WARTEN! Umso genauer ihr die Unfallstelle Euch merkt, umso einfacher wird es für die Jäger, das Tier zu finden und zu erlösen, sofern es noch leben sollte.Die richtige Verhaltensweise vermindert Tierleid!
Nebenbei, nur um mal kurz klar zu machen, dass die fehlende Meldung eines WIldunfalls mit Reh oder Wildschwein kein „Kavaliersdelikt“ ist:
§ 67 Abs. 2 Nr.1 JWMG: „Ordnungswidrig handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Absatz 4 als die ein Fahrzeug führende Person Schalenwild an- oder überfährt und dies nicht unverzüglich einer der in § 4 Absatz 3 genannten Stellen anzeigt,“
§ 67 Abs. 4 JWMG: „Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5 000 Euro geahndet werden.“
Ich musste nun schon mehrfach, irgendwann in der Nacht angefahrene, noch lebende Rehe oder Wildschweine, die zufällig aufgefunden wurden, am nächsten Tag irgendwann erlösen oder ich konnte ein Reh, dessen beide Hinterläufe gebrochen waren und dass sich sich seit Wochen durch die Gegend geschleppt hat, nur durch den Hinweis eines Landwirts erlösen.
Das finde ich verantwortungslos und deshalb die herzliche Bitte: Bei einem Wildunfall: Ruft die Polizei. 110. Das setzt eine in der Regel sehr zuverlässige Meldekette in Gang.
Abschließend: Nur bei ordnungsgemäß gemeldeten Wildunfällen gibt es von mir für Wildunfälle in meinem Revier auch eine Bestätigung für die Kaskoversicherung, so dass der Schaden am Fahrzeug ersetzt wird. Bei denen, die erst am nächsten Tag kommen, weigere ich mich. So halten es auch viele andere Jagdpächter, die neben der Polizei, eine Bestätigung ausfüllen können. Die jeweilige Bestätigung erhält man vom zuständigen Pächter oder der Polizei (sie kostet bei beiden 25 €, die von der Versicherung erstattet werden).